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Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen |
Zuständigkeit |
Beratungsservice - Leistungsbereich 2 Gruppenleiterin Carola Tönnies Wilhelm-Höpfner-Ring 4 D-39116 Magdeburg
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Telefon |
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0391 540-3481 |
E-Mail |
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Wenn Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Verpflegung und Beförderung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. [+] Allgemeine Informationen
[-] Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen. [+] Gebühren (Kosten)
[-] Fristen
Für Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz gilt:
Sie können den Antrag maximal 1 Jahr rückwirkend stellen.
Für Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) gilt:
Die Leistung wird erst ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. [+] Rechtsgrundlage
[+] Verfahrensablauf
[+] Voraussetzungen
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